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UNSERE TÄTIGKEITSBEREICHE IN SCHWÄBISCH HALL

Unsere Anwälte haben sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und bilden sich regelmäßig fort. Damit ist eine vollumfängliche Vertretung am geltenden Recht sichergestellt. 

SPEZIALISIERUNGEN IN VERSCHIEDENEN RECHTSBEREICHEN BEI RECHTSANWÄLTE KÜTTERER & KOLLEGEN

Dank unserer langjährigen Erfahrung in verschiedenen Rechtsbereichen und den verschiedenen persönlichen Interessen haben sich unsere Rechtsanwälte auf unterschiedliche Rechtsbereiche spezialisiert. Das macht unsere Kanzlei in Schwäbisch Hall nicht nur sehr flexibel, wenn es um die Betreuung unserer Mandanten geht, sondern, wenn ein Fall in verschiedene Rechtsbereiche eindringt, kann unsere Kanzlei Ihnen eine umfassende und bereichsübergreifende Rechtsvertretung und Beratung anbieten.

Direkter Anruf

ZIVILRECHT

Das Zivilrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsgebiete, bei denen kein hoheitlicher Träger in seiner hoheitlichen Eigenschaft vertreten ist. Die wichtigsten Teilgebiete sind das bürgerliche Recht mit Kaufvertrags-, Werkvertrags-, Darlehensvertrag-, Handelsvertrag-, Arbeits- und Mietrecht sowie viele mehr.

MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Sie haben Ärger mit Ihrem Vermieter oder Mieter? Sie haben Fragen zu Nebenkostenabrechnung, Mietvertragsgestaltung und Mängeln in Ihrer Mietwohnung? Der Vermieter zahlt Ihre Kaution nicht zurück? Die anderen Wohnungseigentümer fassen Beschlüsse, mit welchen Sie nicht einverstanden sind? Die Hausverwaltung reagiert auf Ihre Beschwerden nicht? 


Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit ja beantworten können, sind Sie bei uns genau richtig. Als Ansprechpartner des DMB Mieterbund Schwäbisch Hall & Umgebung e.V. sind wir der kompetente Ansprechpartner im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

ERBRECHT

"Wer viel sammelt und sich selber nichts Gutes gönnt, der sammelt's für andere und andere werden's verprassen."

(Altes Testament)

 

Damit genau dies nicht passiert, beraten wir Sie nicht erst im Fall der Fälle, sondern verhelfen Ihnen bereits zu Lebzeiten Sicherheit über die Erbfolge zu erlangen.

 

Aber auch im Erbfall stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit das Ihnen zustehende Erbe auch tatsächlich an Sie gelangt.

 

Unsere Tätigkeiten gehen hier daher von Testamentserrichtung bis Testamentsanfechtungen.

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht setzt sich zusammen aus dem Ehe-, Verwandtschaft- und Vormundschaftsrecht. 


Wir beraten unsere Mandanten sowohl vor der Eheschließung als auch im Falle der Scheidung. 


Im Falle der Scheidung sind je nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten das Ehescheidungsverfahren, der Versorgungsausgleich, Kindschaftssachen, Unterhaltsansprüche, Güterrechtsfragen (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft), Sorgerechtsfragen, Haushaltaufteilungsfragen und vieles mehr zu klären. 


Damit unsere Mandanten nach der Scheidung nicht im Regen stehen, beraten wir umfassend und kompetent in allen Fragen des Familienrechts.

STRAFRECHT

Sie sind in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) geraten? Sie sind Opfer von Gewalttaten oder einer Straftat geworden?


In all diesen Fällen beraten und verteidigen wir Sie, denn Sie haben die freie Anwaltswahl und das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen.


Insbesondere haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht ist ein hohes Gut und ermöglicht es dem Verteidiger, eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu finden.

ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung zum Gegenstand, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht. Das Gesetz selbst lässt keine Ahndung mit einer Geldbuße zu und ist damit Verwaltungsunrecht und keine Straftat.


Bußgeldbewährte Vorschriften sind vielfältig. Zu den bekanntesten Bereichen gehören sicherlich die Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Bußgeldkatalogverordnung. Aber auch das Schule schwänzen, Tierschutz- und Umweltbelange sowie andere Einzelnormen können eine Ordnungswidrigkeit von Gesetzes wegen darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen. Auch hier gilt grundsätzlich: Sie haben das Recht zu schweigen und einen Verteidiger hinzuzuziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie von der Polizei/Behörde auf dieses Recht hingewiesen wurden oder nicht.

ARBEITSRECHT

Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und haben Ärger in Ihrem Betrieb? Sie haben eine Kündigung erhalten oder möchten eine Kündigung aussprechen? Sie wissen nicht, wie Ihr Tarifvertrag gesetzliche Regelungen ausschließt oder ergänzt?


Dann benötigen Sie einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, den Sie in unserer Kanzlei finden werden. 


Insbesondere bei Lohnklagen, Kündigungsschutzklagen, Bereinigung der Personalakte etc. vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

BAURECHT

Sie spielen mit dem Gedanken, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen? Bereits vor Vertragsunterzeichnung sollten Sie im Baurecht rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Denn die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch.


Nicht selten wird der Bauherr mit der Kontrolle der Bauausführungen betraut, obwohl er von der Materie überhaupt keine Ahnung hat. 


Um dies zu vermeiden, sollten Sie vor Vertragsunterzeichnung eine Beratung durch uns in Anspruch nehmen.


Aber auch wenn das "Kind" bereits in den Brunnen gefallen ist oder einzelne Bauabschnitte mangelhaft ausgeführt wurden, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Bei der Mängelbewertung und Sicherung gibt es immer verschiedene Möglichkeiten, gerichtlich vorzugehen. Insbesondere das selbstständige Beweisverfahren ist eine aktive Möglichkeit der gerichtsfesten Beweissicherung.


Sprechen Sie uns einfach an.

VERKEHRSRECHT / VERSICHERUNGSRECHT

Sie hatten einen Verkehrsunfall und die Versicherung des Unfallgegners wird Ihnen schon allen Ihren Schaden ersetzen? Wenn Sie mit dieser Einstellung in die Schadensregulierung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer gehen, haben Sie bereits die erste Schlacht verloren. Denn Versicherer regulieren nicht aus Spaß, sondern aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus.


Aus diesem Grund heraus sollten Sie sich bei einem Verkehrsunfall zwingend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt an Ihre Seite holen. Denn nur dieser kann mit den Begriffen Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsaufwand, Mietwagenproblematik, UPE-Ausschläge, Nutzungsausfallsentschädigung, Schmerzensgeldabzug, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden etc. etwas anfangen und Ihnen bestmöglich zu Ihrem Recht verhelfen.

REISERECHT

Wussten Sie, dass Ihnen nach der Fluggastrechteverordnung je nach Flugstrecke und Verspätungsdauer pauschale Entschädigungsansprüche von bis zu 600,00 €/Person zustehen können? 


Im Idealfall kann in der Verspätung auch was Positives liegen, nämlich dann, wenn Ihr Urlaub allein durch die Verspätung bezahlt werden kann.


Da das Reiserecht eine Vielzahl an Fallgestaltungen enthält, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

SOZIAL- UND VERWALTUNGSRECHT

Das Sozialrecht ist wesentlicher Bestandteil des Rechts der sozialen Sicherung. Mit seinen zwölf Büchern (SGB I bis SGB XII) ist es ein wichtiger Bestandteil zur Absicherung. Insbesondere die Grundsicherungsleistungen wegen Erwerbsminderung und Alter sowie SGB-II-Leistungen (Hartz-IV) geben immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen, da die vom Gesetzgeber festgelegten Leistungen zum Leben nicht ausreichend sind.


Auch im Bereich des SGB-IX (Rehabilitations- und Teilhabe behinderter Menschen) kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, nachdem körperliche Einschränkungen nicht ausreichend bei der Bemessung des GdB (Grad der Behinderung) berücksichtigt werden und den Betroffenen somit zustehende Ansprüche versagt bleiben.


Um dies zu vermeiden, helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht und überprüfen sämtliche sozial- und verwaltungsrechtliche Bescheide auf ihre Richtigkeit.

FORDERUNGSEINZUG UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Sie haben jemandem Geld verliehen und dieser zahlt es nicht zurück? Sie haben einen Vertrag geschlossen und Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aber der Vertragspartner zahlt nicht? Sie sind Firmeninhaber und haben ständig Außenstände wegen säumigen Zahlern?


Auch hierfür haben wir die perfekte Lösung. Wir übernehmen sämtliche Forderungs- und Inkassoaufträge und setzen diese ggf. gerichtlich durch, zur Beschaffung eines Titels und anschließender Zwangsvollstreckung.


Gern können Sie bereits vorhandene Titel an uns hereingeben und uns mit der Beitreibung der Forderung beauftragen.

Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Anwälte auf den verschiedenen Rechtsgebieten und machen Sie noch heute einen Termin für Ihre Fallbesprechung. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Kompetenzen und freuen uns auf Ihre Nachricht!
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